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Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten der Hersteller, Ersteller und Betreiber von Atomanlagen, der Gutachter und der Behörden abzeichnet, für die Aufstellung sicherheitstechnischer Regeln zu sorgen und deren Anwendung zu fördern.
Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) wurde 1972 per Erlass durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBW; Rechtsnachfolger ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - BMUV) nach dem Vorbild des "Deutschen Dampfkessel-Ausschusses (DDA)" gebildet.
Der KTA wird nach § 4 der "Bekanntmachung über die Bildung eines Kerntechnischen Ausschusses" von einem Präsidium geleitet, das aus vier Mitgliedern besteht.
Die Führung der Geschäfte des Kerntechnischen Ausschusses obliegt einer Geschäftsstelle, die von einem Geschäftsführer nach den Weisungen des KTA-Präsidiums geleitet wird. Die Geschäftsstelle ist dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) verwaltungsorganisatorisch zugeordnet.
Das Regelprogramm des KTA umfasst aktuell 97 Regelvorhaben. Diese setzen sich aus 88 Regeln und 9 Regeln, die nicht mehr der regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden, zusammen. 32 Regeln wurden im letzten Jahr aktualisiert und es befindet sich aktuell noch 1 der Fachregeln im Änderungsverfahren.
Sie finden auf dieser Webseite verschiedenste Informationen über den KTA und seine Regeln, insbesondere
Viele der oben genannten Informationen sind auch als PDF-Dateien zum Download bereitgestellt.
Die KTA-Regeln finden Sie unter "Regelprogramm" als PDF-Dateien (soweit vorhanden auch in englischer Übersetzung) zum Download.
Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des KTA (KTA-GS) gerne zur Verfügung.
09.01.2024
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