Zusammen-
setzung
des KTA

Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) besteht aus 50 Mitgliedern.

Verabschiedung der KTA-Regeln muss mit 5/6 Mehrheit (42 Stimmen) der berufenen Mitglieder erfolgen.

Jede der 5 KTA-Fraktionen (Hersteller, Betreiber, Behörden, Gutachter und Sonstige) hat eine Sperr-Minorität.